Allgemeine Geschäftsbedingungen der SIByER Charter S.L.U für Yachtcharter Vermittlungsdienstleistungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle mit dem Endkunden, im Nachfolgenden auch Kunde genannt, abgeschlossenen Verträge. Unabhängig davon, ob der Vertragsabschluss online, offline oder fernmündlich erfolgt. Diese AGB gelten für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr zwischen uns und dem Kunden, auch wenn darauf nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird. Es gilt dabei die jeweils aktuellste Fassung welche hier als PDF zum Download bereit steht.
1. Vertragspartner und Buchung
Die Agentur „SIByER Charter S.L.U “ (im Folgenden „SIByER Charter“ genannt) ist eine Chartervermittlungsagentur und tätigt als Agentur ausschließlich Geschäfte im fremden Namen (im folgenden Kunde genannt) und auf fremde Rechnung.
SIByER Charter wird vom Kunden direkt beauftragt, Charterleistungen bei verschiedenen Vercharterern anzufragen und für diesen zu vermitteln. Ihm wird dazu eine Auswahl von verschiedenen Yachten als Charterangebot übermittelt. Oder er bucht direkt über die Homepage www.sibyer- yachtcharter.com eine entsprechende Yacht. In beiden Fällen kommt ein Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen SIByER Charter S.L.U La Degollada 54a E- 38589 Arico-Viejo, E-Mail: info@sibyer-charter.com Homepage: www.sibyer-yachtcharter.com, vertreten durch die Geschäftsführer: Ricarda Benz und Manfred Christian Schaller und dem Kunden der die Buchung durchführt oder in Auftrag gibt zustande.
SIByER Charter ist dabei ausschließlich und lediglich als Vermittler, hinsichtlich der einzelnen Charterleistung tätig und verpflichtet sich, die gewünschte Vermittlung ordnungsgemäß, sorgfältig und entsprechend den vorliegenden Unterlagen vorzunehmen.
SIByER Charter bewirbt dafür über Ihre Homepage und Soziale Medien die Angebote diverser Vercharterer und bietet diese dem Kunden an oder leitet die Charterwünsche des Kunden an die entsprechenden Vercharterer weiter. Dabei können die Abbildungen der angebotenen Yachten und deren Ausstattung auf der Webseite und in den Angeboten des Vercharterers und von SIByER Charter auch lediglich Beispielbilder des jeweiligen gesuchten oder angebotenen Yachttyps sein, die dabei nicht unbedingt die Original Yacht und auch nicht die Original Ausstattung zeigen. Die eigentliche Ausstattung der Yacht wird dem Kunden in der Leistungsbeschreibung des Vercharterers offeriert.
Alle vom Kunden in diesem Zusammenhang im Vorfeld ausgesprochene Sonderwünsche oder Extras, stellen erst einmal unverbindliche Wünsche des Kunden dar, die erst Rechtswirksamkeit erlangen, wenn diese Sonderwünsche oder Extras vom V rcharterer schriftlich bestätigt wurden. Das bedeutet, alle über die Leistungsbeschreibungen hinausgehende Extras bedürfen immer einer ausdrücklichen schriftlichen Zusage des Vercharterers und die Aufnahme in den Chartervertrag oder in der Buchungsbestätigung.
SIByER Charter ist im Rahmen der Abwicklung des Chartervertrags für den Kunden, befugt, die entsprechende Yacht die der Kunde nach Zusendung eines Angebotes via Email von SIByER Charter ausgesucht hat, und deren Beschreibung er zugestimmt hat, nach gegenseitigem Schriftverkehr sodann zu reservieren oder für Ihn in seinem Namen nach schriftlicher Auftragserteilung verbindlich zu buchen. Durch die die Bestätigung der Reservierung oder Buchung der Yacht durch den Vercharterer kommt dann der Chartervertrag mit dem Kunden und dem Vercharterer zustande, auch wenn die Buchung durch SIByER Charter erfolgt ist, da SIByER Charter in diesem Fall im Direkten Auftrag des Kunden handelt. Als Beweis gilt der wechselseitige Schriftverkehr. Der Kunde kann sich dann nicht darauf berufen dem Chartervertrag und die Buchung nicht zugestimmt zu haben, wenn die Zustimmung schriftlich erfolgt ist. Wechselseitiger Email Schriftverkehr gilt hiermit als Rechtsgültige Bestätigung.
SIByER Charter wird auch wenn der Chartervertrag auf den Namen von SIByER Charter abgeschlossen wird, mit dem Kunden KEINEN gesonderten Chartervertrag abschließen, da der von SIByER Charter mit dem Vercharterer abgeschlossener Chartervertrag ausschließlich im Auftrag des Kunden erfolgt ist und die vereinbarte Charterleistung ausschließlich zu den Vertrags und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vercharterers und dessen Leistungsbeschreibungen die dem Kunden vor der Buchung übermittelt wird, in dessen Auftrag zustande kommt. Mit Erteilung des Buchungsauftrag durch den Kunden gilt diese Vorgehensweise als vereinbart. Alle Rechte und Pflichten aus dem für den Kunden abgeschlossenen Chartervertrag gehen somit auf den Kunden über. Der Kunde Akzeptiert mit dem Buchungsauftrag die Geschäfts und Charterbedingungen des jeweiligen Vercharterers.
Mündliche Nebenabsprachen sind hierbei gänzlich ungültig und bedürfen in jedem Falle immer einer wechselseitigen schriftlichen Bestätigung durch den Kunden, dem Vercharterer oder in dessen Auftrag fungierenden Agenten.
Irrtümer, Druckfehler und technische Änderungen auf den Datenblättern und Angeboten des Vercharterers und der von SIByER Charter bereit gestellten Informationen sind vorbehalten.
Alle über den Chartervertrag hinausgehende Leistungen wie Flugbuchungen Organisation von Transfer oder Proviantierung der Yacht usw, sofern der Vercharterer diese Leistung zB. Transfer vom Flughafen zur Marina usw. nicht selber als Optionale Service anbietet, sind gesonderte Dienstleistungen welche von SIByER Charter für den Kunden in dessen Auftrag und auf dessen Namen und Rechnung gebucht werden. Nimmt der Kunde diese Dienstleistung von SIByER Charter in Anspruch, so berechnet SIByER Charter dem Kunden dafür eine Aufwandsgebühr in Höhe von 50,-€ pro Buchungsauftrag
2. Preise
SIByER Charter erhält von den Vercharterern mit denen SIByER Charter zusammenarbeitet, die jeweiligen Listenpreise der angebotenen Yachten und etwaige Rabatte und gibt diese, ohne Aufschläge, an den Kunden weiter. Des weiteren werden alle Nebenkosten, die neben der Chartersumme an den Vercharterer zu zahlen sind dem Kunden mitgeteilt. Das heißt, die auf unserer Homepage in der Yachtsuche gezeigten Preise umfassen zunächst die Netto Chartersumme, jedoch ohne Charter Nebenkosten. Alle Obligatorischen Nebenkosten, wie Basecharge, Permit, Endreinigung usw. oder die Optionale Extras werden gesondert aufgeführt und sind ggf. vor Ort direkt an den Vercharterer in Bar oder mit Creditcard zu bezahlen. Darunter fallen auch Nebenkosten, die sich nach der Größe der Crew richten, zb. die Kurtaxe. usw. diese werden im Angebot zwar auf der Webseite erwähnt, können aber erst nach Angabe des Kunden über die genaue Anzahl der Personen welche sich an Bord befinden werden korrekt kalkuliert werden. Der Charterpreis versteht sich inklusive der am jeweiligen Übergabeort gültigen Mehrwertsteuer. Etwaige Erhöhungen der Mehrwertsteuer können auch nach Vertragsabschluss an den Kunden weitergegeben werden. Für die Durchführung des Vertrages gelten immer die jeweiligen Bedingungen des Vercharterers der die Yacht verwaltet und die mit den Buchungsunterlagen übergeben wurden bzw. auch online übermittelt werden.
3. Anzahlung
Die Anzahlung des Charterpreises, erfolgt nach Zustandekommen des Chartervertrages zu den entsprechenden jeweiligen besonderen Zahlungsbedingungen des Vercharterers. Die Anzahlung des im Vertrag genannten Charterpreises ist wenn in den Zahlungsbedingungen des Vercharterers nichts anderes vorgegeben ist, innerhalb von 7 Tagen ab Vertragsschluss fällig. Der Kunde Überweist dazu, wenn nichts anderes mit dem Vercharterer vereinbart ist, die Anzahlung fristgerecht auf das Konto von SIByER Charter, welche die Anzahlung nach Geldeingang an den Vercharterer übermittelt. Werden die Zahlungen auch nach Mahnung nicht geleistet, behält sich der Vercharterer das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz geltend zu machen.
4. Bezahlung des (Rest-) Charterpreises
Die Restzahlung des Charterpreises ist ebenfalls entsprechend der im Chartervertrag festgelegten Bedingungen und Fristen sofern nichts anderes vereinbart ist, rechtzeitig an SIByER Charter zu überweisen. SIByER Charter wird nach Geldeingang diese unverzüglich an den Vercharterer übermitteln. Der Vercharterer kann die Übergabe der Yacht an den Kunden verweigern und vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen, wenn die Restzahlung nicht rechtzeitig vor Charterbeginn eingegangen ist.
5. Rücktritt von der gebuchten Charter
Der Kunde kann jederzeit vom Chartervertrag zurücktreten. Er hat dies dem Vercharterer schriftlich mitzuteilen. Wobei eine einfache bestätigte Email an den Vercharterer ausreichend ist. Die durch den Rücktritt anfallenden Stornokosten, ergeben sich ausschließlich aus den jeweiligen Konditionen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vercharterers. Es wird ausdrücklich auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen des Vercharterers verwiesen. Fordert der Vercharterer aufgrund des Rücktritts des Kunden die Vermittlungsprovision welche SIByER Charter vom Vercharterer erhalten hat zurück, so ist diese durch den Kunden an SIByER Charter ebenfalls als Schadenersatz zu erstatten. Eine Mindestsumme von 15% des Chartergrundpreises ohne Extras gilt hiermit als Schadenersatz vereinbart.
6. Verhalten im Schadensfall
Bei Schäden, Kollisionen, Grundberührung und Havarien oder sonstigen außergewöhnlichen Vorkommnissen mit der gecharterten Yacht, ist der Vercharterer unverzüglich telefonisch zu informieren. Bei Schäden am Schiff oder an Personen fertigt der Kunde eine schriftliche Niederschrift darüber an und sorgt für Bestätigung des Hafenmeisters (oder des Arztes bzw. der Polizei). Der Kunde ist verpflichtet, dem Vercharterer und dessen Versicherung sämtliche Auskünfte zum Schadensfall zu erteilen. Es ist ein schriftlicher Schadensbericht anzufertigen. Eine Weigerung kann zu Regressansprüchen gegen den Kunden seitens des Vercharterers und oder dessen Versicherung führen.
7. Charterversicherung
Der Abschluss von zusätzlichen Charterversicherungen, insbesondere einer Charterrücktrittversicherung, einer Kautionsversicherung und einer Skipper-Haftpflichtversicherung wird ausdrücklich empfohlen. Hierzu übersendet SIByER Charter gerne ein entsprechendes Angebot diverser Versicherungen. Der Kunde kann sich im Schadensfall ohne den Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht darauf berufen nicht durch SIByER Charter über die Risiken informiert worden zu sein und Regressansprüche daraus herleiten.
8. Haftung
SIByER Charter haftet als Agentur nur für grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverstöße bezüglich Ihrer Vermittlungsdienstleistung. Wobei die maximale Höhe der Haftung von SIByER Charter auf die Höhe des Chartergrundpreises ohne Extras beschränkt ist. SIByER Charter ist nicht haftbar für die vom Vercharterer zu erbringende Leistung. Im Falle eines Mangels der Yacht hat sich der Kunde ausschließlich an den Vercharterer zu wenden. Wobei der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass etwaige Mängel insbesondere festgestellte Beschädigungen der Yacht, sofort bei Übernahme der Yacht dem jeweiligen Vertragspartner / Vercharterer schriftlich anzuzeigen sind. Bei einer späteren Anzeige einer Beschädigung, kann dieser Schaden dem Kunden angelastet werden und die Kaution vom Vercharterer einbehalten werden. Der Kunde kann sich nicht darauf berufen nicht durch SIByER Charter darüber informiert worden zu sein und daraus Regressansprüche gegenüber SIByER Charter herleiten. Wir empfehlen Grundsätzlich den Abschluss einer Kautionsversicherung. Darüber hinaus sind Ansprüche spätestens 1 Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Leistung bekannt zu geben. Eine Haftung von SIByER Charter bezüglich der An- und Abreise des Kunden wird im jedem Fall generell ausgeschlossen.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB’s ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der restlichen Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung sowie dem ursprünglich vereinbarten Sinn möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
10. Gerichtsstand/ Anzuwendendes Recht
Bei Ansprüchen gegenüber der SIByER Charter ist spanisches Recht vereinbart und der Gerichtsstand ist Santa Cruz de Tenerife. Bei Ansprüchen gegen über dem Vercharterer ist Gerichtsstand am Sitz des Vercharterers. Das Recht am Sitz des Vercharterers gilt in diesem Fall ebenfalls als vereinbart.
Fassung von Januar 2024